Gebühren
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- 43,40 €
- mit einer Begleitperson (zzgl. 17,70€)
- 61,10 €
- mit zwei Begleitpersonen (zzgl. 27,70€)
- 71,10 €
- mit drei Begleitpersonen (zzgl.37,70€)
- 81,10 €
Führerscheinantrag
Den Antrag geben Sie dann zusammen mit den Unterlagen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Ein Antrag auf Teilnahme am am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Die benannten Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein. Sie dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister Flensburg aufweisen.
Zugelassene Begleitpersonen werden namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung eingetragen. Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Zur Vorbereitung der Begleitpersonen wird eine Einweisung durch den betreuenden Fahrlehrer empfohlen. Die Kfz-Versicherung ist über das Begleitete Fahren zu informieren.