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Führerscheinantrag

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Den Antrag geben Sie dann zusammen mit den Unterlagen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (Antragsformular bekommen Sie in der Fahrschule)
  • Passbild (biometrisches Lichtbild 35x45mm)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs bei uns

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Teilnahme am am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Die benannten Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein. Sie dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister Flensburg aufweisen.

Zugelassene Begleitpersonen werden namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung eingetragen. Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Zur Vorbereitung der Begleitpersonen wird eine Einweisung durch den betreuenden Fahrlehrer empfohlen. Die Kfz-Versicherung ist über das Begleitete Fahren zu informieren.

Gebühren

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
43,40 €
mit einer Begleitperson (zzgl. 17,70€)
61,10 €
mit zwei Begleitpersonen (zzgl. 27,70€)
71,10 €
mit drei Begleitpersonen (zzgl.37,70€)
81,10 €

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von der Fahrschule ausgehändigt)
  • 1 biometriches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Nachweis über „Schulung in Erster Hilfe“
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Antragsteller/in
  • Unterschrift ist vom Antragsteller persönlich zu leisten.

Formular „Antrag auf Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 “

  • Angabe der Begleitpersonen
  • Unterschrift des Antragstellers
  • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter (ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis beizufügen)
  • Kopie der gültigen Personalausweise der gesetzlichen Vertreter

Formular „Angaben und Erklärungen der Begleitperson“

  • pro Begleitperson ist ein Formular erforderlich
  • Unterschrift der Begleitperson
  • Kopie des Führerscheines der Begleitperson
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson (bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen und nicht im Stadtgebiet Mainz gemeldet sind, benötigen Sie außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung).